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Versteigerung am mittwoch 19 april

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Versteigerungsbedingungen

Durch jedwede Teilnahme an der Versteigerung nehmen die Bieter die nachfolgenden Verkaufsbedingungen vorbehaltlos an.

Diese Bedingungen sind im Auktionssaal einsehbar und werden in allen Auktionskatalogen aufgeführt; insbesondere finden sie sich auf unserer Internetseite www.rops.be in den dafür vorgesehenen Bereichen. Vor jeder Versteigerung liest ein Gerichtsvollzieher sie öffentlich vor.

  1. Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Er ist verpflichtet, den Zuschlagspreis, zuzüglich 25% für Kosten und MwSt., bar zu bezahlen. Das Auktionshaus ROPS behält sich das Recht vor, jedwedes Gebot abzulehnen, jedwede Entscheidung bezüglich der Lose zu treffen, Lose zusammen zu legen oder zurück zu ziehen, ohne seine Entscheidung begründen zu müssen.
  2. Die Angaben in den Katalogen, Anzeigen, Broschüren oder jedweden anderen Schriftstücken des Auktionshauses sind als unverbindlich anzusehen und führen in keinem Fall zu einer Haftung des Auktionshauses ROPS. Das Haus übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben bezüglich des Urhebers, der Entstehung, des Datums, des Alters, der Zuordnung, der Herkunft, des Gewichts, des Zustands oder des Material eines Loses. Die Beschäftigten des Auktionshauses ROPS sind zur Abgabe der entsprechenden Garantien nicht befugt. Folglich haben die Käufer sich vor der Versteigerung von der Art der Lose und ihrem Materialzustand zu überzeugen.
  3. Nutzen und Gefahren gehen mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Er wird jedoch erst mit der Zahlung des vollständigen Preises und der Zusatzkosten zum Eigentümer. Jedwede Reklamation ist uns, bei sonstiger Unzulässigkeit, innerhalb von 10 Tagen nach der Auktion per Einschreiben zukommen zu lassen.
  4. Bei Einsprüchen oder Fehlern bei der Versteigerung wird der Posten neu versteigert. Der zuständige Gerichtsvollzieher entscheidet eigenständig und ohne Anfechtungsmöglichkeit in sämtlichen Streitigkeiten, die während des Verkaufs hinsichtlich der Versteigerung auftreten könnten.
  5. Die Käufer sind gehalten, die Lose, für die sie den Zuschlag erhalten haben, innerhalb von 5 Werktagen nach der Versteigerung zu bezahlen und in Besitz zu nehmen. Das Auktionshaus ROPS behält sich das Recht vor, nach Ablauf dieser Frist nach eigenem Ermessen, ohne vorherige Manung und ohne dass das Auktionshaus ROPS eine Entschädigung dafür zahlen muss, die nicht abgeholten (bezahlten und / oder unbezahlten) Lose entweder erneut zum Verkauf anzubieten, oder an den / die betroffenen Einleger zurückzusenden oder sie auf Kosten, Rechnung und Gefahr des Käufers in einem Lagerraum einzulagern.
  6. Unbeschadet der Eintreibung der Zahlung gegenüber dem säumigen Käufer können die innerhalb der oben angegebenen Frist nicht bezahlten Lose, sobald das Auktionshaus ROPS die für angebracht hält, erneut versteigert werden, wobei der Differenzbetrag zulasten des Käufers geht. In diesem Fall ist der Käufer gehalten den eventuellen Preisunterschied sowie alle Kosten und Auslagen für die zum erneuten Verkauf des Loses erforderlichen Versteigerungen zu tragen. Wurde ein höherer Verkaufspreis erzielt, so kann er den Überschuss nicht einfordern.
  7. Rechnungen und Kontoauszüge sind unverzüglich zu begleichen. Für nicht gezahlte fällige Beträge fallen ohne vorherige Mahnung automatisch Verzugszinsen von 10% pro Jahr an. Darüber hinaus erhöhen sich die geschuldeten Beträge, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt keine Zahlung erfolg ist, automatisch um eine Entschädigungspauschale von 15 % als vertraglicher Schadenersatz; dieser beträgt mindestens 75 € und ist unabhängig von den Verzugszinsen. Zudem wird zusätzlich zu diesen Kosten eine Aufbewahrungsgebühr von 3 € je Tag und Los, mindestens jedoch 30 €, berechnet. Jeder Bieter gilt als auf eigene Rechnung handelnd und wird persönlich für die Bezahlung der Lose, für die er in welcher Eigenschaft auch immer den Zuschlag erhält, haftbar gemacht. Der entsprechende Betrag ist in Euro, per Visa, Mastercard oder Bancontact innerhalb der oben angegebenen Frist vor der Abholung zu begleichen.
  8. Alle unsere Verkäufe an Personen aus dem EWG-Raum unterliegen der Differenzbesteuerung, die MwSt. ist nicht abzugsfähig.
  9. Wenn Sie nicht an den öffentlichen Versteigerungen teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit ein Gebotsformular ausfüllen, dabei können keine Gebote unter 30 € abgegeben werden. Bei Losen mit einem Anfangspreis von mindestens 80 € können wir Sie auch während der Versteigerung anrufen. It is important to notice that, by requesting a telephone line, you commit yourself to the minimum value as indicated in the bidding system for the lot, whether or not we have been able to reach you during the sale. Please, carefuly check this value before confirming your line request.
  10. Ein schriftliches oder auf elektronischem Wege übermitteltes Gebot ist für den Bieter ebenso verbindlich wie ein im Saal oder telefonisch abgegebenes Gebot. Bei Geboten in gleicher Höhe hat der im Saal anwesende Bieter immer Vorrang vor allen anderen Bietern.
  11. Diejenigen, die per Mail, über unsere Seite oder über ein Portal geboten haben und diejenigen, die ein schriftliches Gebot abgegeben haben, sind gehalten sich über die Ergebnisse ihrer Gebote zu informieren und die gleichen Zahlungs- und Abholfristen wie die im Saal anwesenden und telefonisch zugeschalteten Bieter einzuhalten.
  12. Bei Streitfällen liegt die alleinige Zuständigkeit bei den Gerichten von Namur.

By this action, you commit yourself for a minimum of €, whether or not we were able to call you during the sale !

Thanks to verify this committed value for the items with telephone line request (see next to each lot)

You will be called at phone number Thank you to amend if necessary